Die Stadt Essen treibt den Ausbau ihrer digitalen Verwaltung weiter voran: Die Fahrerlaubnisbehörde stellt ab sofort drei zusätzliche Online-Dienstleistungen bereit. Gleichzeitig wurde eine E-Payment-Funktion integriert, mit der Gebühren nun direkt im digitalen Antragsprozess bezahlt werden können. Bürger*innen können damit noch mehr Anliegen komfortabel von zu Hause aus erledigen.
Welche neuen Online-Dienste gibt es?
Bislang konnten Bürger*innen bereits die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis, die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins sowie den Umtausch eines EU-Kartenführerscheins online beantragen.
Ab sofort gibt es zusätzlich folgende Online-Dienste:
Damit wächst das digitale Serviceportfolio der Fahrerlaubnisbehörde weiter. Weitere digitale Dienstleistungen werden nach und nach ergänzt.
Auch künftig können Bürger*innen Anträge weiterhin persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Sie haben die freie Wahl, ob sie einen digitalen oder einen Vor-Ort-Service nutzen möchten.
Wie funktioniert die Bezahlung?
Mit der Freischaltung des E-Payments können Bürger*innen ihre Gebühren am Ende der digitalen Antragstellung nun direkt online bezahlen. Akzeptiert werden PayPal und Kreditkarten. Wichtig zu wissen: Ein Antrag gilt erst dann als eingereicht, wenn die Zahlung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Wie läuft die digitale Antragstellung ab?
Alle Online-Dienste der Fahrerlaubnisbehörde Essen sind im Serviceportal der Stadt Essen verfügbar. Dort finden Interessierte eine Übersicht aller Dienstleistungen sowie die jeweiligen Voraussetzungen für die Online-Antragsstellung.
Die Online-Dienste können über alle gängigen Endgeräte (PC, Smartphone, Tablet, etc.) genutzt werden und stehen Personen ab 16 Jahren zur Verfügung. Für die Antragstellung benötigen Nutzer*innen ein Ausweisdokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie die Verifizierung über das BundID-Konto.
Der Ablauf im Überblick:
Ausführliche Informationen, Hilfestellungen sowie die direkten Links zu den Online-Diensten gibt es im Serviceportal unter den Dienstleistungsseiten der Fahrerlaubnisbehörde.
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